Neuregelung zu Standgebühren im Vermittlervertrag
Wir erweitern den Vermittlervertrag unter B. III. „Rechte und Pflichten des Vermittlers“ mit Punkt 9 um folgenden Passus:
Wir erweitern den Vermittlervertrag unter B. III. „Rechte und Pflichten des Vermittlers“ mit Punkt 9 um folgenden Passus: